Legalizing abortion would be a fatal signal

Legalizing abortion would be a fatal signal

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Es ist ein erschreckend schlichtes wie falsches Narrativ, das jetzt wieder verbreitet wird: Frauen dürften nicht über ihren eigenen Körper entscheiden. Sie würden durch das geltende Abtreibungsrecht kriminalisiert. Doch davon kann keine Rede sein. Im Grunde herrscht faktisch eine Fristenlösung mit Beratungspflicht.

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Angesichts der gesetzlichen Regelung und im Angesicht von mehr als 100.000 Kindern, die im Jahr in Deutschland abgetrieben werden, sollte man nicht nach einer – weiteren – Legalisierung rufen, sondern die Frage stellen, ob die jetzige Lage überhaupt verfassungskonform ist.

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Die geltende Regelung im Strafgesetzbuch ist nicht Ausdruck einer pa­triarchalischen Unterdrückung, sondern ein parteiübergreifender demokratischer Kompromiss, den vor allem eindrucksvolle Parlamentarierinnen durchgesetzt haben. Ziel war, die Rechte der Schwangeren und den Schutz des ungeborenen Lebens möglichst schonend miteinander in Einklang zu bringen. Klar war auch: Die verpflichtende Beratung soll eine Beratung zum Leben sein.

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Trostlos im deutschen Wohlfahrtsstaat

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Doch im deutschen Wohlfahrtsstaat sieht die Lage anders aus. Trostlos. Der Trend geht eindeutig in Richtung einer Verneinung des Lebensschutzes Ungeborener. Das hat die Ampelkoalition schon durch die Aufhebung der Strafbarkeit des Werbeverbots für Abtreibungen deutlich gemacht. Die Bundesregierung behauptete, es sei Ärzten verboten gewesen, sachliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch bereitzustellen – während es zugleich erlaubt gewesen sei, jeden Unsinn über Abtreibungen zu verbreiten.

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Dabei gab es kein Informationsdefizit. Jede Frau konnte sich ungehindert über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Aber wieder war das Narrativ in der Welt: „Frauenrechte sind bedroht.“ So sagte es ausdrücklich der Bundeskanzler. Es sei gut, dass das Werbeverbot für Abtreibungen Geschichte sei und „noch ein langer Weg bis zur Geschlechtergerechtigkeit. Bei uns – und in vielen anderen Teilen der Welt.“

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Aber die gesetzliche Regelung der Abtreibung ist keine diskriminierende. Kein Recht gilt absolut, wenn mehrere aufeinandertreffen. Zweifellos ist es die Frau, die (werdende) Mutter, die die Last einer Schwangerschaft und ihrer Folgen hauptsächlich trägt. Schwangerschaften können durch Gewalt entstehen, können das Leben der Frau bedrohen. Mütter werden nicht selten alleingelassen.

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Die Kommission hat das politisch Gewünschte geliefert

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Doch die gesetzliche Regelung lässt für jeden Fall Raum. Richtig aber bleibt, dass sich der Staat zum ungeborenen Leben verhalten muss. Das ist eine Grundsatzfrage. Die Pflicht zum Schutz des ungeborenen Lebens stellt sich umso dringlicher, als es keine eigene Stimme hat. So schräg und radikal einige derjenigen sind, die für das ungeborene Leben auf die Straße gehen – es ist auf eine bedrückende Weise bezeichnend, dass der Begriff „Lebenschützer“ fast nur noch mit höhnischem Unterton verwendet wird.

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Die nicht besonders divers zusammengesetzte Kommission „zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ hat das politisch gewünschte Ergebnis geliefert. Das ist aber noch kein Gesetz. Eine Neuregelung ist auch keineswegs international vorgegeben. Völker- und europarechtliche Bestimmungen lassen Raum für das Schutzkonzept, für das sich der demokratische Souverän in Deutschland entschieden hat und das den Ansprüchen des Grundgesetzes standhält.

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Selbstverständlich gibt es Spielräume. Aber bitter nötig ist zunächst die Konzentration auf das Fundament, so wie es gemeint ist. Es gibt keinen neuen Sachstand, außer dass der Schutz des ungeborenen Lebens offenbar weiterhin sehr dürftig ist. Hier muss mehr getan werden. Eine Abschaffung der Beratungspflicht wäre in echten Notfällen geradezu frauenfeindlich. Eine weitere Legalisierung der Abtreibung liefe dem Grundgesetz zuwider – und der Zukunft.

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Die Würde des ungeborenen Lebens

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Denn unsere Verfassung verpflichtet dazu, jedes menschliche Leben zu schützen, auch das ungeborene. Das ist aktueller denn je. Der Wert eines Lebens hängt nicht davon ab, ob es von jemandem angenommen wird. Ihm kommt auch Menschenwürde zu, auch wenn die Kommission das in Zweifel zieht.

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Eine Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs machte die Beendigung von Leben zum Regelfall – manche Ärzte und Beratungsstellen sehen das leider jetzt schon so. Eine Legalisierung bagatellisiert das Existenzrecht von Schutzlosen. Das hat Auswirkungen nicht nur auf den Beginn des Lebens – geborene Kinder drohen zudem durch eine mögliche Legalisierung von Leihmutterschaft zur Ware zu werden.

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Solche Grundsatzentscheidungen strahlen auch auf das Ende aus. Und auf das gesamte Leben. Dessen grundsätzliche Unverfügbarkeit unterscheidet unsere freie Rechtsordnung von menschenfeindlichen Regimen, die uns bekämpfen.

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